Station 6

Zivilcourage und Toleranz

Die Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 hatten in den Jahren 1946 und 1947 in allen westdeutschen Ländern – also in der amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszone – freie Wahlen stattgefunden, aus denen Landtage und Landesregierungen hervorgegangen waren.
 
Ein „Parlamentarischer Rat“ erhielt ab dem 1. September 1948 den Auftrag, eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Abgeordneten (und 5 Berliner Abgeordneten mit beratender Stimme), die von den Länderparlamenten gewählt wurden. Zuvor war im Auftrag der Ministerpräsidenten der Länder durch ein Gremium von Sachverständigen ein erster Verfassungsentwurf ausgearbeitet worden.
 
Das Grundgesetz ist keine vollständige Neuschöpfung, sondern knüpft an frühere deutsche Verfassungen an – besonders an die Paulskirchen-Verfassung von 1848. Entscheidenden Einfluss auf die innere Struktur des Gesetzestextes hatten die Erfahrungen der Weimarer Republik. Am 8. Mai 1949 beschloss der Parlamentarische Rat den Text des Gesetzes. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ wurde absichtlich anstelle des Begriffs „Verfassung“ gewählt, um dessen provisorischen Charakter zu betonen: der Beschluss einer endgültigen Verfassung für ganz Deutschland sollte erst nach einer deutschen Wiedervereinigung erfolgen.
 
Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 hatten in den Jahren 1946 und 1947 in allen westdeutschen Ländern – also in der amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszone – freie Wahlen stattgefunden, aus denen Landtage und Landesregierungen hervorgegangen waren. Ein „Parlamentarischer Rat“ erhielt ab dem 1. September 1948 den Auftrag, eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Abgeordneten (und 5 Berliner Abgeordneten mit beratender Stimme), die von den Länderparlamenten gewählt wurden. Zuvor war im Auftrag der Ministerpräsidenten der Länder durch ein Gremium von Sachverständigen ein erster Verfassungsentwurf ausgearbeitet worden.